Bei einem Vorstellungsgespräch geht es darum, sich von der besten Seite zu präsentieren. Doch nicht alle Fragen, die dir gestellt werden, sind erlaubt. Einige Themenbereiche sind gesetzlich geschützt, um Diskriminierung zu vermeiden. Welche Fragen unzulässig sind, welche Ausnahmen bestehen und wie du geschickt darauf reagierst, erfährst du hier.
Folgende Themen dürfen im Bewerbungsgespräch nicht erfragt werden:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Bewerber*innen vor unzulässigen Fragen:
Einige Fragen sind erlaubt, wenn sie für die Ausübung der Stelle entscheidend sind:
Falls dir eine verbotene Frage gestellt wird, hast du folgende Möglichkeiten:
a). Offene Rückfrage stellen
Beispiel: „Inwiefern ist diese Information für die ausgeschriebene Stelle relevant?“
b) Antwort verweigern
Beispiel: „Ich bevorzuge es, Privates und Berufliches zu trennen.“
c) Humorvolle Antwort geben
Beispiel: „Ich wusste nicht, dass das eine Jobanforderung ist – habe ich etwas im Stelleninserat übersehen?“
d) Recht zur Lüge nutzen
Laut Rechtsprechung darfst du auf unzulässige Fragen unwahr antworten, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
Bevor du ins Vorstellungsgespräch gehst, solltest du dich nicht nur auf Fachfragen vorbereiten, sondern auch überlegen, wie du mit unzulässigen Fragen umgehst. Bleibe ruhig, selbstbewusst und entscheide situativ, welche Strategie am besten zu dir passt.
Weitere Tipps rund um das Bewerbungsgespräch findest du auf unserer Website!
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