Änderungen am Elterngeld: Antworten auf die häufigsten Fragen

Neue Einkommensgrenze und steuerliche Optimierungsmöglichkeiten für Familien ab April 2025
Eine Familie sitzt gemeinsam am Computer. Eine Frau und ein Mann arbeiten konzentriert, während zwei Kinder neugierig daneben stehen und zuschauen.

Ab dem 1. April 2025 ändert sich das Elterngeld erheblich, insbesondere für Steuerfachkräfte mit hohem Einkommen. Dieser Artikel bietet klare Einsichten in die neuen Regelungen, relevante Einkommensgrenzen und praxisorientierte Steueroptimierungsstrategien.

Die Änderungen beim Elterngeld ab dem 1. April 2025 betreffen nicht nur Familien allgemein, sondern haben auch spezifische Auswirkungen auf Steuerfachkräfte. Als Expertinnen und Experten für Steuern stehen sie vor der Herausforderung, die neuen Regelungen nicht nur für ihre Mandanten zu verstehen, sondern auch für ihre eigene Karriere- und Familienplanung zu berücksichtigen. Dieser Artikel beleuchtet die Änderungen, bietet branchenspezifische Beispiele und zeigt auf, wie Steuerfachkräfte proaktiv handeln können.

Was ändert sich beim Elterngeld?

Ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld weiter gesenkt – von bisher 200.000 Euro auf 175.000 Euro (gemeinsames zu versteuerndes Einkommen bei Paaren). Für Alleinerziehende liegt die Grenze entsprechend bei 87.500 Euro. Entscheidend ist das "zu versteuernde Einkommen" des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes.

Diese Änderung betrifft insbesondere gutverdienende Paare, darunter viele Steuerfachkräfte, die durch hohe Gehälter oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit über dieser Grenze liegen könnten. Die Reform führt zu Unsicherheiten bei der Familienplanung und wirft Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Elternschaft auf.

Was genau zählt zum maßgeblichen Einkommen?

Ein zentraler Punkt, der oft zu Missverständnissen führt, ist die Definition des relevanten Einkommens. Entscheidend ist das "zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes". Bei einem Kind, das beispielsweise im Mai 2025 zur Welt kommt, wird also das Jahr 2024 herangezogen.

Zum zu versteuernden Einkommen zählen:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Gehalt)
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Mieteinnahmen aus vermieteten Immobilien
  • Pachteinnahmen aus verpachteten Grundstücken

Unterscheidung zwischen Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen

Für die Bewertung, ob die Elterngeld-Einkommensgrenze überschritten wird, ist die Differenzierung zwischen Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen entscheidend. Diese Unterscheidung kann für viele der Schlüssel zum Elterngeldanspruch sein.

So liegen in der Einkommensklasse der möglicherweise betroffenen Eltern Bruttoeinkommen und zu versteuerndes Einkommen schnell mal 20.000 bis 30.000 Euro auseinander.

Dies bedeutet: Ein Paar mit einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von knapp 200.000 Euro könnte durchaus noch unter der neuen Grenze von 175.000 Euro beim zu versteuernden Einkommen liegen - wenn die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten optimal genutzt werden.

Beispielrechnung zur Verdeutlichung

Ein Ehepaar mit folgender Einkommenssituation:

  • Ehemann: 110.000 Euro Bruttojahresgehalt
  • Ehefrau: 90.000 Euro Bruttojahresgehalt
  • Gemeinsames Bruttoeinkommen: 200.000 Euro

Nach Abzug von:

  • Werbungskosten (über Pauschbetrag hinaus)
  • Vorsorgeaufwendungen
  • Sonderausgaben
  • Außergewöhnlichen Belastungen

könnte das zu versteuernde Einkommen auf circa 170.000 Euro sinken und damit unterhalb der kritischen Grenze von 175.000 Euro liegen.

Steueroptimierungsstrategien zur Sicherung des Elterngeldanspruchs

Steuerfachkräfte verfügen in der Regel über das notwendige Wissen, um durch legale Steuergestaltung das zu versteuernde Einkommen zu optimieren. Folgende Strategien können dabei herangezogen werden:

Maximierung abzugsfähiger Aufwendungen

Werbungskosten gezielt ausschöpfen

Für Angestellte bieten sich folgende Möglichkeiten:

  • Beruflich veranlasste Reisekosten vollständig geltend machen
  • Arbeitszimmer (falls die Voraussetzungen erfüllt sind)
  • Höhere Fahrtkosten durch Umwege/Mitnahme von Kollegen dokumentieren
  • Fortbildungskosten vorziehen
  • Berufliche Literatur und Arbeitsmittel anschaffen

Sonderausgaben strategisch planen

Besonders effektiv zur Reduktion des zu versteuernden Einkommens sind:

  • Kirchensteuer
  • Spenden (bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte)
  • Kinderbetreuungskosten (2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Kind)
  • Wer privat oder freiwillig gesetzlich versichert ist, kann für bis zu drei Jahre im Voraus seine Beiträge zahlen und auch diese Summe steuerlich als Sonderausgaben geltend machen

Altersvorsorge als Gestaltungsinstrument

Die Einzahlung in Altersvorsorgeprodukte kann das zu versteuernde Einkommen erheblich reduzieren:

  • Einmalzahlung in eine Rürup-Rente
  • Erhöhung der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (sofern vom Bruttolohn abgezogen)

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Oft übersehene Steuersparpotenziale:

  • Reinigungskraft (20% der Kosten, maximal 4.000 Euro)
  • Gärtner oder Winterdienst
  • Babysitter im eigenen Haushalt
  • Handwerkerleistungen (20% der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro)

Immobilien und Kapitalanlagen strategisch nutzen

Für Immobilienbesitzer ergeben sich weitere Optimierungsmöglichkeiten:

  • Abschreibungen auf vermietete Immobilien voll ausschöpfen
  • Erhaltungsaufwendungen strategisch timen (sofort oder auf 2-5 Jahre verteilen)
  • Schuldzinsen für Finanzierungen
  • Investitionen wie ein erneuertes Dach können auch über mehrere Jahre verteilt abgesetzt werden

Bei Kapitalanlagen:

  • Verlustverrechnung optimieren
  • Timing von Veräußerungsgewinnen strategisch planen
  • Steuerpflichtige Kapitalerträge durch Umschichtungen minimieren

Einkommenssteuerung für Selbständige und Freiberufler

Als selbständiger Steuerfachmann oder -frau haben Sie besondere Gestaltungsspielräume:

  • Vorziehen oder Verschieben von Honorarabrechnungen ins nächste Jahr
  • Vorziehen von betrieblich notwendigen Investitionen
  • Bildung von Rückstellungen, soweit steuerlich zulässig
  • Betriebsausgabenoptimierung durch vorgezogene Anschaffungen
  • Einstellung von Mitarbeitern zum Jahresende

Arbeitszeitreduktion als Option

Neben steuerlichen Maßnahmen kann auch die gezielte Reduktion der Arbeitszeit das zu versteuernde Einkommen senken:

  • Brückenteilzeit beantragen (Anspruch bei Arbeitgebern mit mehr als 45 Beschäftigten)
  • Sabbatical oder unbezahlten Urlaub nehmen
  • Nutzung eines Zeitwertkontos, falls beim Arbeitgeber vorhanden

Karriereplanung und finanzielle Abhängigkeit: Herausforderungen für Steuerfachkräfte

Traditionelle Rollenverteilung durch neue Einkommensgrenzen

Die Senkung der Einkommensgrenze könnte dazu führen, dass insbesondere Frauen in traditionelle Rollen gedrängt werden. Da Männer oft das höhere Einkommen erzielen, verzichten Paare eher auf das Gehalt der Frau während der Elternzeit. Dies hat langfristige Auswirkungen auf Karrieren von Frauen in der Steuerbranche:

  • Karriereunterbrechungen: Eine längere Elternzeit kann den beruflichen Aufstieg verzögern.
  • Finanzielle Abhängigkeit: Frauen berichten häufig von einem Gefühl der Abhängigkeit vom Partner während der Elternzeit.
  • Ungleichheit in der Altersvorsorge: Die fehlenden Rentenbeiträge während der Elternzeit können langfristig zu Versorgungslücken führen.

Berufliche Flexibilität als Lösungsansatz

Viele Steuerfachkräfte haben durch flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice oder Teilzeit bessere Möglichkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren. Dennoch bleibt die Frage bestehen, wie sich solche Modelle auf die Karriereentwicklung auswirken.

Praxisbeispiele für verschiedene Konstellationen

Fall 1: Angestelltes Paar mit hohem gemeinsamen Einkommen

Simon (Steuerreferent, 105.000 Euro brutto) und Julia (Juristin, 95.000 Euro brutto) erwarten im Juni 2025 ihr erstes Kind:

Ausgangssituation:

  • Gemeinsames Bruttoeinkommen: 200.000 Euro
  • Zu versteuerndes Einkommen 2024 (ohne Optimierung): 182.000 €
  • Ergebnis: Kein Elterngeldanspruch ab April 2025

Optimierungsstrategie:

  1. Einmalzahlung von 15.000 € in Rürup-Renten (96% absetzbar): ca. -14.400 Euro
  2. Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen für zwei Jahre: ca. -8.000 Euro
  3. Werbungskosten maximieren (Fortbildungen, Fachliteratur): ca. -3.000 Euro
  4. Renovierung der vermieteten Einliegerwohnung: ca. -5.000 Euro

Ergebnis nach Optimierung:

  • Neues zu versteuerndes Einkommen: ca. 151.600 Euro
  • Elterngeldanspruch gesichert, maximales monatliches Elterngeld: 1.800 Euro

Fall 2: Selbstständiger Steuerberater mit angestellter Partnerin

Thomas (selbstständiger Steuerberater, durchschnittlich 130.000 Euro Gewinn) und Anna (Controllerin, 70.000 Euro brutto) planen die Geburt ihres Kindes für Mai 2025:

Ausgangssituation:

  • Zu versteuerndes Einkommen 2024 (ohne Optimierung): ca. 190.000 Euro
  • Ergebnis: Kein Elterngeldanspruch ab April 2025

Optimierungsstrategie:

  1. Verschiebung von Honorarabrechnungen ins Folgejahr: ca. -20.000 Euro
  2. Vorziehen von Praxisinvestitionen (neue IT-Ausstattung): ca. -8.000 Euro
  3. Vorauszahlung von Versicherungsbeiträgen: ca. -9.000 Euro
  4. Einstellung einer zusätzlichen Teilzeitkraft zum Jahresende: ca. -6.000 Euro

Ergebnis nach Optimierung:

  • Neues zu versteuerndes Einkommen: ca. 147.000 Euro
  • Elterngeldanspruch gesichert

Fall 3: Selbstständige Steuerberaterin

Lisa (selbständige Steuerberaterin, durchschnittlich 140.000 Euro Gewinn) plant ein Kind.

  • Ausgangssituation: Zu versteuerndes Einkommen nach Abzügen: 155.000 Euro.
  • Strategie:
    • Verschiebung von Honorarabrechnungen ins Folgejahr.
    • Investitionen in ihre Kanzlei (neue Software und Büromöbel), um das zu versteuernde Einkommen weiter zu senken.
    • Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen.

Ergebnis: Lisa bleibt unterhalb der Einkommensgrenze und sichert sich den vollen Elterngeldanspruch.

Fall 4: Steuerfachangestellter mit Lehrerin als Partnerin

Max (Steuerfachangestellter, 48.000 Euro brutto) und Julia (Lehrerin, 52.000 Euro brutto) erwarten ein Kind.

  • Ausgangssituation: Gemeinsames Bruttoeinkommen: 100.000 Euro, zu versteuerndes Einkommen: 85.000 Euro.
  • Ergebnis: Anspruch auf Elterngeld bleibt bestehen – keine weiteren Optimierungsmaßnahmen notwendig.

Checkliste: Vorbereitung auf die Elternzeit aus steuerlicher Sicht

12-18 Monate vor der geplanten Geburt

  1. Einkommensanalyse durchführen
    1. Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen ermitteln
    2. Prognose für das Jahr vor der Geburt erstellen
    3. Optimierungspotentiale identifizieren
  2. Langfristige Steuerplanung initiieren
    1. Investitionsplanung (privat und beruflich)
    2. Vorsorgekonzept überprüfen
    3. Immobilienstrategien evaluieren

6-12 Monate vor der geplanten Geburt

  1. Konkrete Steuergestaltungsmaßnahmen umsetzen
    1. Vorauszahlung von Versicherungsbeiträgen
    2. Timing von Werbungskosten und Betriebsausgaben
    3. Gezielte Investitionen tätigen
  2. Arbeitszeitmodelle und berufliche Planung
    1. Gespräche mit Arbeitgeber/Personalabteilung führen
    2. Teilzeitoptionen prüfen
    3. Wiedereinstiegsplanung

3-6 Monate vor der Geburt

  1. Dokumentation sicherstellen
    1. Relevante Belege für die Steuererklärung sammeln
    2. Alternative Einkommensnachweise vorbereiten, falls der Einkommensteuerbescheid noch nicht vorliegt
  2. Elterngeldantrag vorbereiten
    1. Erforderliche Unterlagen zusammenstellen
    2. Optimale Verteilung der Elternzeitmonate planen
    3. Fristen im Blick behalten

Was tun, wenn es trotz Optimierung nicht für einen Elterngeldanspruch reicht?

Trotz aller Gestaltungsmöglichkeiten werden einige Paare über der Einkommensgrenze bleiben. In diesem Fall sind alternative Planungsstrategien gefragt:

Finanzielle Planung ohne Elterngeld

  • Liquiditätsreserven aufbauen
  • Ausgabenstruktur anpassen
  • Klare Vereinbarungen zur finanziellen Unterstützung innerhalb der Partnerschaft treffen

Berufliche Alternativen

  • Flexibilisierung der Arbeitszeit statt kompletter Auszeit
  • Homeoffice-Möglichkeiten ausloten
  • Projektbasierte Tätigkeit während der Elternzeit

Partnerschaftliche Lösungen

Eine betroffene Mutter berichtet von ihrer Lösung: "Ein Teil davon geht auf unser Gemeinschaftskonto, von dem wir Miete, Lebensmittel, Versicherungen und auch die Anschaffungen für das Baby zahlen. Ein anderer Teil geht auf mein Konto. Mir ist es wichtig, dass ich weiter einen gewissen Betrag nur für mich habe".

Fazit: Proaktives Handeln ist entscheidend

Die Änderungen beim Elterngeld stellen gutverdienende Paare vor Herausforderungen, bieten aber auch Gestaltungsspielraum. Als Steuerfachkraft können Sie durch frühzeitige und strategische Planung sowohl für Ihre Mandanten als auch für Ihre eigene Lebensplanung optimale Lösungen finden.

Fünf zentrale Empfehlungen:

  1. Frühzeitig planen: Beginnen Sie idealerweise 12-18 Monate vor der geplanten Geburt mit der steuerlichen Optimierung.
  2. Ganzheitlich beraten: Berücksichtigen Sie neben steuerlichen Aspekten auch Karriere- und Gleichstellungsfragen.
  3. Alle Optimierungsmöglichkeiten ausschöpfen: Nutzen Sie die vielfältigen legalen Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung des zu versteuernden Einkommens.
  4. Dokumentation sicherstellen: Sorgen Sie für lückenlose Belege aller steuerrelevanten Maßnahmen.
  5. Regelmäßige Überprüfung: Passen Sie die Strategie bei Änderungen der gesetzlichen Regelungen oder persönlichen Umstände an.

Mit proaktiver steuerlicher Gestaltung können Sie als Steuerfachkraft maßgeblich dazu beitragen, dass Familien auch unter den neuen Rahmenbedingungen die Wahlfreiheit bei der Familiengründung behalten. Gleichzeitig ist es wichtig, die langfristigen Auswirkungen auf Karriere, finanzielle Unabhängigkeit und Partnerschaftsmodelle im Blick zu behalten.

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