Kurioses zu Halloween: Die "Hexensteuer“ als steuerliche Maßnahme zur Haushaltssanierung

Kurioses aus dem Steuerwesen
Kurioses zu Halloween: Die "Hexensteuer“ als steuerliche Maßnahme zur Haushaltssanierung
Kurioses aus der Steuerbranche: Schon von der Hexensteuer gehört?

Am 31. Oktober feiern wir hierzulande Halloween. Hexen, Geister und andere gruselige Gestalten sind dann auf den Straßen unterwegs. TaxTalents blickt durch die Steuerbrille auf diesen Feiertag und berichtet über eine kuriose Steuerart: die Hexensteuer.

Im Jahr 2011 wurde in Rumänien eine ungewöhnliche Steuer eingeführt: die sogenannte „Hexensteuer“. Was zunächst nach einem Relikt aus dem Mittelalter klingt, ist tatsächlich eine moderne Maßnahme, um die Einnahmen des rumänischen Staates zu erhöhen und gleichzeitig Transparenz in traditionellen Berufen wie Hexerei und Wahrsagerei zu schaffen.

Vor der Einführung der Steuer waren diese spirituellen Dienstleistungen nicht offiziell anerkannt, und ihre Ausübung galt als soziale Tätigkeit, die von der Steuer befreit war. Angesichts finanzieller Engpässe und eines hohen Schuldenbergs entschied die rumänische Regierung, diese Berufe zu legalisieren – verbunden mit der Pflicht, Einkommensteuer zu zahlen. So wurden Hexen, Astrologen und Wahrsager von einem weitgehend informellen Sektor in das Steuersystem integriert.

Der fiskalische Hintergrund dieser Maßnahme war klar: Man wollte die Einnahmebasis des Staates verbreitern und gleichzeitig Schwarzarbeit in diesen traditionell schwer kontrollierbaren Berufsfeldern eindämmen. Mit einem geschätzten Jahreseinkommen von etwa 15.000 Euro gehören die „magischen Berufe“ zu den lukrativeren Tätigkeiten im Land.

Die Reaktion der Betroffenen ließ nicht lange auf sich warten: Einige Hexen drohten mit Flüchen und Ritualen, um die Regierung zu bestrafen. Doch trotz des Widerstands blieb die Steuer bestehen und ist heute ein kurioses Beispiel dafür, wie auch ungewöhnliche Einnahmequellen zur Haushaltssanierung beitragen können – eine originelle Fußnote in der Geschichte des Steuerwesens.

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